Sie haben von Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie (Heilgymnastik) erhalten? Diese Verordnung ist chefärztlich genehmigungspflichtig. Nach Therapieende verrechnen Sie mit mir direkt und erhalten eine Honorarnote, welche Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Refundierung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.